Das deutsch-dänische Grenzland

Bis 1864 war die Geschichte des heutigen Kreises Nordfriesland als Teil des Herzogtums Schleswig eng mit dem Königreich Dänemark, zeitweise auch mit den Niederlanden verbunden. Der heutige Grenzverlauf zwischen Dänemark und Deutschland wurde 1920 durch Volksabstimmung entschieden und teilte das ehemalige Herzogtum; nördlich der Grenze liegt das heutige Nordschleswig, südlich der Grenze Südschleswig.
Seither ist die Region die Heimat der deutschen Minderheit in Dänemark und der dänischen Minderheit in Deutschland.
Bis heute bestimmen nachbarschaftliche und verwandtschaftliche Verbindungen über die Grenze hinweg das gesellschaftliche und kulturelle Leben. Fünf Sprachen werden hier gesprochen: dänisch und sønderjysk, hochdeutsch, plattdeutsch und friesisch.

 

Minderheitenpolitik des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben.
Die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig umfasst ca. 50.000 Menschen, die sich zu ihr bekennen.
Die friesische Volksgruppe, die im Kreis Nordfriesland an der Westküste mit den vorgelagerten Inseln sowie auf der Insel Helgoland lebt. Es sind ca. 50.000 Menschen, die sich von der Abstammung und vom Selbstverständnis her als Nordfriesen fühlen.
Die Sinti und Roma, ca. 5000 leben in Schleswig-Holstein und können hier auf eine lange Tradition ihrer Anwesenheit zurückblicken.
Im benachbarten Dänemark leben in Nordschleswig bzw. in dem Gebiet des früheren Amtes Soenderjylland etwa 15.000 Menschen, die sich zur deutschen Volksgruppe bekennen.

Minderheitenschutz ist Staatszielbestimmung
Bereits die 1949 verabschiedete Schleswig-Holsteinische Landessatzung enthielt das Prinzip der Bekenntnisfreiheit; d.h. das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei und darf nicht nachgeprüft werden. Dieses Prinzip fand auch Eingang in die „Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955“, die bis heute Basis für die Arbeit der Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze ist. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverfassung im Jahr 1990 erfuhr der damalige Artikel 5 mit der ausdrücklichen Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe eine weitere Ergänzung.
Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Ein zukunftsorientierter Minderheitenschutz ist in Schleswig-Holstein somit Staatszielbestimmung.
(Quelle:https://www.landtag.ltsh.de/parlament/minderheitenpolitik)