In Schleswig-Holstein ist es vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Sträucher und Bäume abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Natur des Landes zu schützen und den Lebensraum für die heimische Tierwelt zu erhalten. Während der allgemeinen Brutzeit vom 1. April bis 15. Juli sollten möglichst keine Schnittmaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere bei dichtgewachsenen Hecken, die nicht ausreichend eingesehen werden können.